Fritz und Macziol
   
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04/22/2008
VERPA-Differenzprüfung bestätigt
newsystem® kommunal von INFOMA® erfüllt spezifische Anforderungen in NRW

  • INFOKOM gibt Verfahren für Zweckverbandsmitglieder frei
  • Zusätzliche Sicherheit für Umsteiger-Kommunen
  • Prüfung an Echt-Mandanten
  • Umfangreiche Dokumentation zur Differenzprüfung
     
Ulm, 22. April 2008.– Die integrierte Komplettlösung newsystem® kommunal der Ulmer INFOMA® Software Consulting GmbH hat die Erfüllung gesetzlicher und systematischer Vorgaben erneut unter Beweis gestellt. Nach der Zertifizierung durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anfang vergangenen Jahres als gesetzeskonformes Doppik-Verfahren bestätigte eine Differenzprüfung auf Basis des vom Verband der Rechnungsprüfer in NRW (VERPA) erstellten Prüfkatalogs das Gütesiegel. Aufgrund dieses, gemeinsam erarbeiteten Ergebnisses hat die INFOKOM Gütersloh AöR newsystem® kommunal für ihre Zweckverbandsmitglieder in Nordrhein-Westfalen freigegeben. Den zum 01.01.2008 umgestiegenen Kommunen gewährleistete das INFOMA® Partnergroup-Mitglied damit, ein eingehend geprüftes und freigegebenes Finanzverfahren einzusetzen.

Nach den Vorschriften der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung sowie der Gemeindehaushaltsverordnung sind Software-Programme für die Finanzbuchhaltung vor ihrem Einsatz zu prüfen und freizugeben. Diesen Bestimmungen entsprechend, gab der Facharbeitskreis Finanzen des kommunalen IT-Dienstleisters INFOKOM Gütersloh AöR den Einsatz des INFOMA®-Verfahrens zur Abwicklung des neuen kommunalen Finanzwesens im Herbst vergangenen Jahres frei.

Der Entscheidung vorausgegangen war ein intensiver Prüfprozess. So testete zunächst eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft anhand eines eigens entwickelten, über den IDW PS 880-Standard hinausgehenden Prüfkatalogs die Leistungsfähigkeit von newsystem® kommunal. Dieser Katalog enthielt unter anderem Anforderungen an die Benutzerverwaltung, Plausibilitätsprüfungen, die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips, die Dokumentation der Prozesse sowie die Nachvollziehbarkeit der Datenverarbeitung. In ihrer Beurteilung bestätigten die Experten der INFOMA®-Lösung, alle Funktionalitäten zur Abbildung des NKF, wie Funktionen zur Haushaltsplanung, Bewirtschaftung, Buchführung, Jahresabschluss, Anlagenbuchhaltung sowie allgemeine Programm- und grundlegende fachliche Anforderungen, zu erfüllen.

Um jedoch die für das Land Nordrhein-Westfalen spezifischen Prüfungsaspekte eingehender in die Gesamtbeurteilung einfließen zu lassen, erfolgte zusätzlich eine Differenzprüfung zwischen dem Anforderungskatalog der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der Checkliste der Vereinigung der örtlichen Rechnungsprüfer in NRW (VERPA) für die Prüfung von NKFProgrammen. Die Prüfung fand in der Gemeinde Herzebrock-Clarholz unter Hinzuziehung der INFOKOM Gütersloh an einem Echt-Mandanten statt. Die Ergebnisse wurden in einer umfangreichen Dokumentation zur Differenzprüfung zusammengefasst und stehen bei Interesse auch anderen Kommunen als Grundlage ihrer Planungen zur Verfügung.

Mit der einstimmigen Beurteilung (bei einer Enthaltung) von newsystem® kommunal durch den zuständigen Facharbeitskreis Finanzen als gesetzlich- und systematikkonformes Verfahren wird die Entscheidung der Kommunen, die im Bereich der INFOKOM Gütersloh auf das NKF mit INFOMA® umsteigen, zusätzlich untermauert.

 

   
Für nähere Informationen zum Artikel wenden Sie sich bitte via E-Mail an Eva Wagenpfeil (ewagenpfeil@infoma.de) oder telephonisch mit +49 731 1551 631





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