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Das Erbbaurecht wird in der Praxis häufig als Instrument im kommunalen Siedlungsbau eingesetzt. Der Eigentümer von Grund und Boden – meist die Kommune selbst – schafft Bauplätze durch Einräumung von Erbbaurechten. Dadurch wird dem Bauwilligen erspart, den Bauplatz kaufen zu müssen.
Aus Sicht des Grundstückeigentümers ist das Erbbaurecht ein beschränktes dingliches Recht, das auf seinem Grundstück lastet. Aus Sicht des Erbbauberechtigten das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Erdoberfläche des Grundstücks eines fremden Eigentümers ein Bauwerk zu besitzen.
Das Modul Erbbaurecht unterstützt sämtliche, mit dem Erbbaurecht in Verbindung stehende Prozesse. Es bildet Erbpachtverträge unter Nutzung der Adressen aus der zentralen Adressdatei nebst Zinsanpassungen und Erbbauzinsbelegen ab.
Um die Erhöhung der Erbbauzinsen zu berechnen, wird der Verbraucherpreisindex (VPI) verwendet. Dabei besteht die Möglichkeit, Vorschlagslisten für die Erhöhungen der Erbbauzinsverträge zu erstellen. Nach einer Erbbauzinserhöhung kann aus dem Modul direkt ein Erbbauzinserhöhungsschreiben an den Erbbauzinsnehmer generiert werden.
Produktmerkmale Modul Erbbaurecht:
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